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Satzung

Die Grundordnung der Genossenschaft.

Die Satzung regelt verbindlich, wie die Computer Rheinland eG arbeitet: Zweck und Gegenstand, Mitgliedschaft, Geschäftsanteile, Organe und Beschlüsse. Sie ist für alle Mitglieder und Organe gleichermaßen bindend.

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Die vollständige Satzung in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen der Satzung beschließt die Generalversammlung; sie werden erst mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister wirksam (§ 16 GenG).

Was in der Satzung steht

  • Firma, Sitz und Gegenstand
  • Erwerb und Ende der Mitgliedschaft
  • Geschäftsanteil und Haftung
  • Vorstand und Aufsichtsrat
  • Generalversammlung und Beschlüsse
  • Jahresabschluss und Rücklagen

Fragen zur Genossenschaft?

Wie wir organisiert sind und was das für Ihre Betreuung bedeutet, erklären wir Ihnen gern persönlich.